Tipps rund ums Repetitorium

Interview mit Jan Kaiser von Kaiserseminare

Der Besuch eines Repetitoriums wirft bereits im Vorfeld viele Fragen auf. Da kann man leicht den Überblick verlieren. Damit das nicht passiert, haben wir einen Experten zu Rate gezogen, der die wichtigsten Antworten bietet und somit die Auswahl des passenden Kurses erleichtert. Jan Kaiser, Jahrgang 1976, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), ist Richter am Landgericht in Lüneburg und geschäftsführender Gesellschafter der Kaiserseminare GbR.

 

 


Sollte man als Referendar ein Repetitorium zur Vorbereitung auf das Assessorexamen besuchen?

Unter uns: Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, ich zumindest wüsste keinen! Im Ernst: Für einen Erfolg im Assessorexamen braucht man meines Erachtens kein Dauer-Repetitorium, in dem der universitäre Stoff aus dem ersten Examen monatelang noch einmal „aufgewärmt“ wird. Andererseits haben Referendare wegen der kurzen Vorbereitungszeit im Referendariat aber auch nicht die Chance, sich den Stoff für das zweite Examen im stillen Kämmerlein selber zusammen zu tragen. Man muss vor diesem Hintergrund so schnell wie möglich mit dem effektiven Lernen und dem Anfertigen von Assessorklausuren beginnen. Und exakt hierbei ist die Unterstützung durch einen auf das Assessorexamen spezialisierten Repetitor hilfreich, der die Referendare kompakt und kompetent auf die zweite Staatsprüfung vorbereitet. So hat man den wesentlichen Lernstoff, die nötige Klausurtechnik, die unerlässlichen klausurtaktischen Finessen sowie die prüfungsrelevante Rechtsprechung rasch beisammen und ist darüber im Bilde, was im Assessorexamen – auch in Abgrenzung zum ersten Examen – wirklich wichtig ist und wo man getrost „auf Lücke setzen“ kann. So hat es auch bereits das Bundesverwaltungsgericht in seiner unendlichen Weisheit ausgesprochen: „Den Vorschriften des DRiG, JAG und der JAO ist in keiner Weise zu entnehmen, dass die staatliche Ausbildung den Anspruch erhebe, Referendare ohne zusätzliche eigene Examensvorbereitung bestmöglich auf die zweite juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Im Gegenteil ist eine ergänzende Aus- und Fortbildung durch private Lehrveranstaltungen nicht nur zulässig, sondern geboten.“ (BVerwG DVBl. 1988, 349, 351) Ich betone: „Geboten“!

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Besuch eines Repetitoriums?

 

Die Beantwortung dieser interessanten Frage hängt ganz davon ab, für welche Art Repetitorium man sich entscheidet. Wenn man – ähnlich wie es viele Studenten bei der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen tun – auch als Referendar ein Dauer-Repetitorium wählt, dann ist natürlich ein Beginn des Repetitoriums zeitgleich mit dem Beginn des Referendariats sinnvoll. Das Repetitorium begleitet dann dauerhaft die Ausbildung am Arbeitsplatz und in der Arbeitsgemeinschaft bis hin zu den Examensklausuren. Entscheidet man sich hingegen für ein Crashkurs-System, wie es die Kaiserseminare an den Wochenenden anbieten, dann ist die Frage nach dem „Wann“ etwas differenzierter zu beantworten. Die vorwiegend verfahrensrechtlich geprägten Kurse sollte man ab Mitte der jeweiligen Station besuchen. Dies gilt insbesondere für die Seminare „Zivilprozessrecht und Zivilgerichtsklausur“, „Die öffentlich-rechtliche Behörden-, Rechtsanwalts und Gerichtsklausur“ sowie „Die Staatsanwaltsklausur“. Wegen der Stofffülle der materiell-rechtlichen Seminare raten wir zu einem ersten Besuch dieser Kurse vor Beginn oder am Anfang der jeweiligen Stationen sowie ggf. zu einem zweiten Besuch zum reduzierten Preis kurz vor den Examensklausuren, um auf dem neuesten Stand zu sein, wenn es darauf ankommt. Der Besuch des fächerübergreifenden Seminars „Klausurentraining“ empfiehlt sich nach Ende der straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Pflichtstationen. Die „Spezialseminare“, also das Revisionsseminar, den Kurs zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht genau wie das Seminar zum Erb- und Familienrecht sowie den Zwangsvollstreckungskurs sollte man gegen Ende der Referendarzeit besuchen. Man sieht also: Es kommt – wie immer in der Juristerei – darauf an …

Welchen Zeitaufwand verlangt der Besuch des Repetitoriums?

 

Hier möchte ich mich auf die Wochenend-Crashkurse für Referendare beschränken, weil ich nur für dieses Produkt eine verlässliche Einschätzung abgeben kann. Ein Wochenend-Crashkurs beschäftigt die Referendare, wie der Name bereits sagt, das gesamte Wochenende, also am Samstag und Sonntag jeweils von 9:30 Uhr bis ca. 17:30 Uhr, manchmal auch länger. Danach ist man sicherlich platt wie eine Flunder, hat für das Assessorexamen aber auch eine Menge mitgenommen. Rechnet man nun die Nachbereitung des Wochenendseminars anhand des ausgegebenen Skripts und der eigenen Mitschrift dazu,  fallen für die „kompakteren“ Kurse wie Zwangsvollstreckungsrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, für das Revisionsseminar oder die Kurse zur zivilrechtlichen Anwaltsklausur und zur Staatsanwaltsklausur sicherlich noch drei bis sieben Tage konzentrierter Nachbereitung an, wobei ich die absolut unerlässlichen Übungsklausuren, die man zu jedem Fach über die AG-Klausuren hinaus anfertigen sollte, noch nicht mitgerechnet habe. Für das „große Besteck“, also die materiell-rechtlichen Kurse zum Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht dauert die gründliche Nachbereitung sicher wesentlich länger. Hier wird das Durcharbeiten des Skripts und der Mitschriften zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.

Wie findet man das für sich richtige Repetitorium?

 

Ganz einfach: Kollegen nach ihren Erfahrungen befragen, Empfehlungen einholen, ausprobieren! Und dabei stets den eigenen Lerntyp im Auge behalten.

 

Zurück zur Übersicht